Borostyán Horgász Egyesület Zalalövő

A zalalövői Borostyán tó a horgászok paradicsoma

Figyelem a MOHOSZ Országos Horgászrendje a Borostyán Horgászegyesület taván is betartandó a Helyi Horgászrendben leírt szigorításokkal!!!
lsd: http://www.khesz.hu/node/736
 
II. A HORGÁSZAT RENDJE
 
18. A fajlagos halfogási tilalom idején olyan horgászmódszert kell választani, mellyel elkerülhető az éppen tilalom alatt álló, ívó halak megfogása.
 
Von 02.05.2017 bis 01.06.2017 die Angeln für Karpfen wegen der Schonzeit ist verboten !! 

 

Lokale Angelnreglerung

(Borostyán See, Zalalövő) Gültig ab 1. Januar 2017.

Am See kann man nur auf eigene Verantwortunng angeln. Für die wahrend des Angelns vorkommenden Unfallen übernimmt der Borostyán Angelverein keine Verantwortung!

1) Der Zeitraum des Angelns: Vom Ende Marz bis ende Oktober ist das angeln von 04:00 bis 23:00 Uhr erlaubt,von Ende oktober bis Ende Marz von 06:00 bis 20:00 Uhr erlaubt. Vom ersten Wochenende von April bis dem letzten Wochenede vom September ist das nachtliche Angeln nur für Raubfische am Mitwoch, Freitag und Samstag erlaubt, und an Tagen direkt vor den (ungarischen) Feiertagen. Mit der Nachtkarte kann man vom 20:00 Uhr bis zum anderen Tag 06:00 Uhr Angeln. In diesem Zeitraum darf man die gleiche Menge von Fischen behalten, wie mit einer Tageskarte.

Das Angeln kann man nur mit gültigen Dokumenten beginnen! Territorales Genehmigung und Tageskarte darf nur der Borostyán Angelverein ausgeben.

3) Grössebeschrenkungen entsprechend der landgültigen Angelnordnung mit der Ausnahme, dass die kleineste empfangbare Grösse beim Karpfen 33 Zentimeter, beim Schlei 30 Zentimeter ist. Es ist verboten, den Karpfen über 6 Kilogramm zu behalten, man muss den in den See rücksichtvoll zurücksetzen. Aus Wels ist die kleineste empfangbare Grösse 60 cm (laut landgültiger Angelnordnung), ab 2. Mai bis 15. Juni ist es 100 Zentimeter.

4) Spezifische Verbote entsprechend der landgültigen Angelnordnungen mit den nachstehenden Ausnahmen:

-von der Fischseidlung Ende Herbst mis dem 01,Marz (nachstes jahr) ist das angeln von friedlichen Fischen verboten, so ist das Angeln von Raubfischen erlaubt.

-das spezifische Verbot vom Karpfen dauert von 02.Mai bis 01.Juni , wahrend dieser Zeit ist das Angeln von friedlichen Fischen verboten.

 5) Quantitative Beschrankungen:

- mit einer Territoralien Genehmigung für Erwachsene kann man taglich von Edelfischen pro Rasse 2 Stücke behalten, insgesamt 2+2+1= 5 Stücke.

- mit einer Territoralien Genehmigung für Erwachsene kann man wöchentlich von Edelfischen pro Rasse 6 Stücke behalten.

- mit einer Territoralien Genehmigung für Jugendliche und Ermassigte  kann man taglich von Edelfischen pro Rasse 1 Stück behalten, insgesamt 1+1= 2 Stücke.

- mit einer Territoralien Genehmigung für für Jugendliche und Ermassigte  kann man wöchentlich von Edelfischen pro Rasse 3 Stücke behalten.

- Kinder dürfen keinen Edelfisch behalten.

- von sonstigen Fischen ist die empfangbare Menge taglich 5 Kilogramm

- mit einer Territoralien Genehmigung für Erwachsene kann man jahrlich von Edelfischen 40 Stücke (max.80 kg.) behalten, vin deisen dürften höchstens insgesamt 15 Stück Zander oder Hecht sein. Mit einer Territoralien Genehmigung für Jugendliche und Ermassigte  kann man jahrlich von Edelfiscchen 20 Stücke (max.40 kg behalten, von diesen dürften höchstens insgesamt 8 Stück Zander oder Hecht sein. Die gefangene Menge von Wels ist in Stück-,Kilogrammbeschrenkung nicht inbegriffen,aber die gefangene Menge soll ins Fangtagebuch aufgeführt werden.

- mit einer Tageskarte für Erwachsene kann  an 2 Edelfische und 5 Kilogramm von anderen Fischen mitnehmen.

- mit einer Tageskarte für Jugendlichen kann man einen Edelfisch und 5 Kilogramm von anderen fischen mitnehmen.

- mit einer Tageskarte für Kinder kann man 5 Kilogramm nur von anderen Fischen mitnehmen.

- vom Zwergwels gibt es keine Mengenbeschrenkung, den empfangenen Zwergwels darf man  nicht in den See zurück verfen.

6) Erwachsene dürfen mit zwei Ruten , mit 3-3 Haken pro Rute angeln. Jugendliche und Ermassigte dürfen mit eienr Rute,mit 3 Haken pro Rute angeln.Nenem den ruten kann man noch ein Fangennetz(1x1 Meter) zum Fangen Knödelfischen benützen. Wahrend des Zeitraums,wann das Angeln von Friedfischen verboten ist, ist das Fangen von Köderfischen zum Angeln für Raubfischen nur mit einer Stipprute (max.3 Meter lang) und mit einem Fangennetz erlaubt.

7) Das Füttern am See ist vom Ufer in sinnvoller Menge mit der Beachtung der Wasserqualitaet erlaubt! Das Füttern aus Boot, mit Scwimmen oder mit der Benutzung von einem Fütternboot ist verboten. Die Einführung von Wels Angelgerate Boote sind verboten!

8) Das angeln ist an der Scleuse und Damm verboten!

9) Am See ist das Angeln aus dem Boot verboten!

10) An einer schmutzigen Angelstelle (Müll) ist das Angeln verboten, der wahrend des Angelns entstandenen Müll muss  man in der ausgelegten Mülbeutel werfen.

11) Bei dem sichern Eisdicken ist das Leckangeln ausschiesslichfür Raubfiscke erlaubt.

12) Von den Stegen darf jedermann angeln, aber nach der Anjókunft des Eigentümers muss man den Steg verlassen.

13) Die einfahrt mit dem Autó zum Ufer (auf dem Strand) ist es verboten.

14) Ab 2.Mai bis 31.August ist das Angeln auf der mit Tafeln markierten Badestelle verboten.

15) Ins Fangtagebuch und auf die Tageskarte muss man die Masse des gefangenen Edelfisches (kg) und die geneue Zeit( Uhr,Minuten) des Fischfanges gleich aufführen.

16) Das Angeln mit Boilies ist erlaubt. Dabei muss man eine Karpfenmatraze un Desinfektionsspray benutzen.

17) Die Verletzung der Angelnregeln zieht das Einnehmen der territoralier Genehmigung beziehungsweise der Tageskarte nach!

                                               

                                                 Die Leitung des Borostyán Angelvereins

 

 

 

 

 

 

 

 





 



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Mai: 14
Tegnapi: 6
Heti: 27
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Oldal: Lokale Angelnreglerung
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